Vorbemerkung

Bis auf weiteres ist inzwischen für Aktivitäten des Skiclubs auch der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen möglich und erlaubt. Dies setzt aber gemäß Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung voraus, dass wir als Skiclub ein spezifisches Schutz- und Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen.
Der jeweils für das vom Skiclub Prien durchgeführte Training verantwortliche Trainer/Übungsleiter ist dabei für die Einhaltung dieses Konzepts verantwortlich!
Sollten sich Teilnehmer nicht an dieses Schutz- und Hygiene-Konzept halten, dann behalten wir uns im Interesse der Gesundheit aller Teilnehmer vor, diesen vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

Vor und nach dem Training

  • Alle Teilnehmer werden vom jeweils verantwortlichen Trainer/Übungsleiter zu Beginn des Trainers auf das Hygienekonzept und dessen Einhaltung hingewiesen.
  • Innerhalb geschlossener Räume ist ein geeigneter Mund-/Nasenschutz zu tragen. Dieser ist lediglich während der Trainingstätigkeit (in der Halle) abzulegen.
  • Handdesinfektion vor dem Training ist obligatorisch (und während des Trainings möglich). Die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser ist hierbei grundsätzlich ausreichend. Der jeweils verantwortliche Trainer/Übungsleiter ist dafür verantwortlich, dass entsprechende Desinfektionsmittel vorhanden sind und genutzt werden.
  • In vorhandenen Umkleidekabinen sind entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten:
    • 1,5 Meter Abstand
    • Tragen eines Mund-/Nasenschutzes
  • Duschen in den Umkleidekabinen dürfen b.a.w. nicht benutzt werden!
  • Der verantwortliche Trainer/Übungsleiter stellt zu Beginn sicher, dass alle Teilnehmer des jeweiligen Trainings mit Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) erfasst werden. Hierfür sind verbindlich Anwesenheitslisten zu führen und zu dokumentieren!
  • Nach Ende des Trainings sind die verwendeten Trainingsgeräte vom verantwortlichen Trainer/Übungsleiter in angemessener Weise zu desinfizieren. Der jeweils verantwortliche Trainer/Übungsleiter ist dafür verantwortlich, dass entsprechende Desinfektionsmittel vorhanden sind und genutzt werden.
  • Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen. Dies ist sowohl vor als auch während des Trainings zu beachten. So sollten Außentüren der Sporthallten während des Trainings möglichst geöffnet werden.

Während des Trainings

  • Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, soll ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten werden.
  • Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen. Eine fest definierte Größe ist dabei nicht allgemeingültig festgelegt.
  • Bei einem Trainingsbetrieb in festen Trainingsgruppen ist Körperkontakt allerdings zulässig. Im Zweifel ist im Trainingsbetrieb des Skiclubs (abgesehen vom Training des Raceteams) davon auszugehen, dass es sich um keine „feste Trainingsgruppe“ handelt!)
    • Unter den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der 6. BayIfSMV genannten „festen Trainingsgruppen“ werden die im organisierten Sportbetrieb vorhandenen Mannschaften, Kursgruppen, etc. verstanden.
    • Bei offenen Gruppen – z.B. dem Kursangebot „Fit bis 100“ – ist nicht von einer festen Trainingsgruppe auszugehen. Hier sind Körperkontakte möglichst zu vermeiden!
  • Das gemeinsame Nutzen von Sportgeräten ist gemäß „Rahmenhygienekonzept Sport erlaubt“. Das Einhalten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen heißt aber nicht, dass nach jedem Stationswechsel (Beispiel Parcourstraining) die verwendeten Geräte desinfiziert werden müssen.
  • Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder zum Training bringen. Auch die Anwesenheit und Begleitung der Eltern während des Trainings ist möglich. Hier gelten aber die üblichen Abstands- und Hygiene-Regeln (Indoor insb. Mund-/Nasenmaske und 1,5m Abstand).

Trainingsangebot „Fit bis 100“ und „Allgemeine Bewegungsgymnastik“

  • Da die Zielgruppe per se zu den Corona-Risikogruppen zählen, ist hier besonders auf die Einhaltung des Hygiene-Konzepts zu achten.
  • Da die Desinfektion der verwendeten Yoga-Matten nur bedingt sichergestellt werden kann, müssen die Teilnehmer eigene Matten mitbringen und im Training verwenden. In der Halle vorhandene Matten dürfen nicht verwendet werden.
  • Speziell hier sind verbindlich Anwesenheitslisten zu führen und zu dokumentieren!

Ausschlusskriterien

  • Teilnehmer mit Krankheitssymptomen sind vom Training ausgeschlossen. Dies gilt auch für unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptomen wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen.
  • Athleten mit Kontakten zu mit COVID-19 infizierten Personen (bestätigt) sind für mindestens zwei Wochen (ab letztem Kontakt zur infizierten Person) ersten oder zweiten Grades) vom Training ausgeschlossen
  • Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (Risikogruppe), sind im eigenen Interesse vom Training ausgeschlossen. (insb. Asthma, COPD, Immunschwäche, Immunseneszenz )

Probe-/Schnuppertrainings möglich

Probetrainings sind gemäß BLSV grundsätzlich möglich. Es sollte jedoch besonders darauf geachtet werden, dass die Kontaktdaten des Trainingsgastes dokumentiert werden und dass das Training mit Probe-/Schnupper-teilnehmern – da es sich um keine feste Trainingsgruppe mehr handelt – möglichst kontaktfrei durchgeführt wird.